Aleatorische Demokratie setzt auf die Auslosung – statt Wahl – von Menschen als Stellvertreter für große Gruppen, um miteinander zu beraten und zu entscheiden.
Aber wer gehört in die „Losgruppe“? Wer muss mit dem wie verhandeln?
Darum geht es in dieser Folge von ?Macht:Los!
Eigentlich sollte es an dieser Stelle ein Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden der neu gegründeten Partei Losdemokratie geben. Doch der Gesprächspartner, Ardalan Ibrahim, hat es nicht für die Veröffentlichung freigegeben.
Deshalb geht es behelfsweise in einem „Solo-Talk“ um die Frage, wer eigentlich wie mit wem auf welche Weise demokratisch verhandeln sollte – auch und gerade in einer „Losdemokratie“, der aleatorischen Demokratie.
Shownotes
„Partei Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft“ (Programm)
https://losdemokratie.de/docs
Youtube Kanal von Ardalan Ibrahim mit einem Beispiel-Video:
„Die Alternative zur Alternative für Deutschland“
https://www.youtube.com/watch?v=-gnL5Wa2-xE
Artikel: „Wehrpflicht per Los?“
https://www.telepolis.de/article/Wehrpflicht-Kriegsdienst-per-Los-ist-nicht-ungerecht-11088731.html
Artikel-Serie zu den VW7-Fragen (Wer will was von wem wofür wie warum?)
https://www.aleatorische-demokratie.de/demokratisches-aushandeln-hinweis-auf-artikelserie/
Transkript dieser Podcast-Folge:
https://www.machtlos.net/32-wer-will-was-von-wem-wofuer-wie-warum/
Newsletter-Abo
https://www.aleatorische-demokratie.de/newsletter/
Beispiele für Interviews mit komplett geschwärzten Antworten:
Journalist (Branchenmagazin)
https://web.archive.org/web/20191014223833/https://www.journalist-magazin.de/news/kein-interview-mit-gabor-steingart
Handelsblatt
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/interview-mit-bnp-chef-prot-koennen-sie-nachts-noch-ruhig-schlafen/4745180.html
Transkript der Folge (ungefähr)
Guckuck, Moin, Hallo und Hude, hier ist ?Macht:Los!, der kleine Podcast zur aleatorischen Demokratie. Ich bin Timo Rieg, und heute will ich nochmal die meines Erachtens grundlegende Frageformel für demokratische Entscheidungsprozesse besprechen, nämlich:
Wer will was von wem wofür wie warum?
Wer das schon kennt, kann hier abschalten, ich möchte niemanden nerven. Aber bitte trotzdem nächstes Mal wieder wenigstens kurz reinhören!
Eigentlich wollte ich wie angekündigt ein Gespräch mit Ardalan Ibrahim bringen. Ibrahim ist Vorsitzender – formal genau Bundesvorsitzender – einer neuen Partei, die sich für Losdemokratie einsetzen möchte.
Das Gespräch ist leider völlig anders verlaufen, als ich es erwartet hatte, und da Herr Ibrahim es nicht freigegeben hat, kann ich darauf auch kaum weiter inhaltlich eingehen.
Ich könnte jetzt natürlich meine Parts hintereinander schneiden, und sofern ich darin nicht etwas zuvor vom Gesprächspartner Gesagtes zitiere wäre das juristisch unproblematisch – manche Zeitungen haben ja schon so reagiert, wenn ein Interview nicht autorisiert wurde oder es zu viele Änderungsforderungen daran gab, dann haben sie einfach nur ihre Fragen oder Entgegnungen gedruckt und den Rest als schwarze Balken dargestellt.
Aber das wäre hier albern, es soll ja bei ?Macht:Los! um Fragen zur aleatorischen Demokratie gehen, nicht um Gesprächspsychologie oder ähnliches. Hätten wir das Gespräch live gestreamt, wie es die von uns verwendete Aufnahmeplattform möglich macht, hätte sich nun jeder selbst ein Bild machen können, wie es zu dem Fiasko kam, ob ich besonders unhöflich war oder meine wenigen Fragen, die ich stellen konnte, einfach daneben waren.
Was ich aber sagen kann und sagen muss, weil ich mich damit dann nun alternativ in dieser Episode beschäftigen möchte, ist, was der Inhalt beim ersten große Knackpunkt in unserem Gespräch war.
Ich kenne Ardalan Ibrahim als Freund der starken bis sehr starken Worte. Da er derzeit etwas mehr als 5.200 Videos auf Youtube von sich stehen hat, in denen er meist alleine spricht, kann sich jeder selbst ein Bild davon machen.
Damit komme ich gut klar, es ist manchmal nicht so ganz meine Rhetorik, aber ich habe kein Problem damit, wenn ein Gesprächspartner heftig wird und mich auch sehr persönlich attackiert. Ich mag nicht nur Satire, sondern auch die spezielle Form der Polemik, der völlig überschießenden Kritik, des Draufhauens – alles okay.
Es war am Ende auch nicht ich, der das Gespräch abgebrochen hat, sondern Ibrahim, als er zunächst sagte, dass er unsere Aufnahme nicht freigeben wird. Das war nach etwas mehr als einer Stunde, bis dahin hatte ich allen Krawall noch als übliche Rhetorik verstanden, eine Art Rollenspiel, nicht angenehm für mich, aber okay.
Der Knackpunkt war offenbar nach etwa einer halben Stunde. Bis dahin hatte ich mit ihm über seine Erfahrungen mit der Parteigründung und die konkreten Zukunftsvisionen gesprochen. Dann wollte ich mit ihm konkreter über das Auslosen und die Entscheidungskompetenzen der Ausgelosten sprechen. Nach meinem Dafürhalten ein Kernthema jeder Losdemokratie, und sicher auch für die Zuhörer dieses Podcasts interessant.
Dazu muss ich jetzt etwas ausführlicher aus dem Programm der „Partei Losdemokratie“ zitieren.
Darin heißt es im dritten Abschnitt:
>Die Mitglieder der Partei “Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft” verpflichten sich, in konkreten politischen Fragen die Ergebnisse bereits durchgeführter Geloster Bürgerversammlung zu vertreten, die sich auf die jeweilige politische Einheit (Bundesrepublik, Bundesland, Gemeinde) beziehen.
Diese Ergebnisse verstehen wir für uns als demokratisch und verbindlich und werben dafür, dieses Verständnis in der Gesamtgesellschaft auszubreiten und verfassungsmäßig zu verankern.
Wir vertreten diese Ergebnisse im politischen Prozess und erkennen sie ausdrücklich auch dann für uns an, wenn sie unseren privaten Ansichten, Präferenzen und Vorteilen widersprechen.
Voraussetzung für unsere Anerkennung sind:
– die Anwendung des Losverfahrens, um gleiche Chancen auf politische Beteiligung sicherzustellen,
– das Live-Zusammenkommen der gelosten Bürgerinnen und Bürger,
– eine erkennbar unparteiische und angemessene Auswahl der Referenten und Inputgeber, sowie
– eine unparteiische Moderation und Strukturierung des Prozesses der jeweiligen Gelosten Versammlung.
Letztere beiden Punkte 3. und 4. sollen mittelfristig selbst durch Verlagerung von Prozessmacht in die Hände geloster Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, so dass nicht nur die inhaltliche Beratung und Beschlussfassung, sondern auch der losdemokratische Prozess selbst nicht durch Partikulargruppen und Partikularinteressen verzerrt oder dominiert werden kann.<
Im Vierten Abschnitt heißt es eingangs:
>Die Partei “Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft“ hat keine eigenen inhaltliche Positionen über dieses Programm hinaus, sondern versteht sich als politisches Vehikel, um die Ergebnisse Geloster Versammlungen im parlamentarischen Raum sichtbar zu machen und zu vertreten, solange deren Beschlüsse noch keine rechtlich verbindliche Wirkung entfalten.<
Und etwas später im selben Abschnitt:
>Solange gleich starke politische Beteiligung strukturell noch nicht gewährleistet ist, bestehen Vertretungslücken im politischen Prozess. In dieser Übergangsphase werden Vertreter der Partei daher die Positionen zufällig ausgewählter Personen aus Bevölkerungsgruppen sichtbar machen, die nachweislich dauerhaft unterrepräsentiert sind.<
Im fünften Abschnitt heißt es eingangs:
>Die Mitglieder der Partei “Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft” können sich den verfassungsmäßigen Einsatz von Gelosten Bürgerversammlung zu folgenden Zwecken vorstellen und befürworten ihn grundsätzlich, wobei die konkrete Form der Gelosten Bürgerversammlung im Einzelfall zu prüfen und bei Mängeln konstruktiv weiter zu entwickeln ist:<
Und als zweiter von sieben Punkten wird genannt:
>Legislative Prozesse: Beratung oder Vor-Beratung von Gesetzesänderungen, Modifikation, Einführung und Abschaffung von Gesetzen.<
Im letzten Abschnitt heißt es dann:
>Wir, die Mitglieder der Partei “Losdemokratie – Für eine starke Bürgerschaft” machen uns für die Einführung Geloster Gremien zu den in 5) vorgenannten Zwecken stark.
Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass auch auf kontinentaler (Europa) und globaler Ebene Geloste Bürgergremien mit zentralem realpolitischem Einfluss geschaffen werden, um auch übergeordnete politische Prozesse gezielt zu demokratisieren und auf diese Weise Stabilität, Innovation, Frieden und gemeinsame Handlungsfähigkeit zu ermöglichen und zu fördern.<
Es ist also viel die Rede von irgendwelchen gelosten Bürgergruppen, die Entscheidungen treffen sollen, die zumindest diese Partei dann für bare Münze nehmen will. Aber es wird kein Wort über die Details verloren.
Deshalb hatte ich Ibrahim zunächst gefragt, ob Losgruppen einfach den bisherigen Mehrheitsentscheid per Wahl oder Abstimmung im Parlament oder Volksabstimmung bzw. Bürgerentscheid ersetzen sollen. Das hat er vehement verneint. Über die Probleme des Mehrheitsentscheids habe ich hier in ?Macht:Los“ schon mehrfach gesprochen, ich verlinke in den Shownotes aber auch nochmal was dazu.
Und dann habe ich nicht mals eine richtige Frage gestellt, sondern nur eine Entgegnung gebracht, die ich mal wörtlich zitiere, also in aller sprachlichen Unschönheit:
>Es scheint bislang so zu sein, dass diese Losgruppen auch über alles entscheiden dürfen. Einfach so wie es bisher halt ein Parlament sich anmaßt. Und das ist dann für mich aber immer noch kein Fortschritt in der Demokratie, weil einfach willkürlich Menschen über andere entscheiden.
Das ist nicht demokratisch, das ist eine Fremdherrschaft. Das ist ja keine Selbstbestimmung mehr.<
Ab diesem Punkt sind wir inhaltlich nicht weitergekommen. Ich habe mir dann noch eine halbe Stunde allerhand anhören dürfen, von dem man wohl objektiv einiges durchaus als beleidigende Wertungen bezeichnen würde, aber es spielt hier wie gesagt keine Rolle, weil es zum Thema nichts beiträgt.
Es war mir jedenfalls nicht möglich, das Gespräch nochmal auf eine andere Bahn zu lenken, obwohl ich mehrfach versucht habe, ein neues Thema anzuschneiden. Denn mich hätte schon noch einiges an der Partei Losdemokratie interessiert.
Es mag ja sein, dass ich besonders deppert bin, weit mehr als normale Bürger, denen die Partei für Losdemokratie ja im positiven Sinne alles zutrauen möchte (was ich übrigens auch tue, aber das sollte hier über die Jahre klar geworden sein!).
Aber die Frage, wie ausgelost werden soll und über was die dann irgendwie ausgelosten verbindlich beraten sollen, halte ich doch nicht für abwegig, an eine Partei gerichtet, die nichts weiter als dieses Auslosen und die Umsetzung der von Losgruppen erarbeiteten Ergebnisse in ihrem Programm stehen hat.
Immerhin möchte die Partei die Verfassung ändern, nämlich demokratischer machen. Und dafür legt sie sich, soweit ich es verstanden habe, auf das Losprinzip fest.
Sollte es dann keine Rolle spielen, was eigentlich die Fragestellung ist und wer sie wie beantworten darf?
Was, wenn die ausgelosten in der Verfassungsreform-Gruppe, wie immer das dann am Ende genau aussehen sollte, gar keine Losdemokratie wollen, sondern z.B. eine Monarchie? Ist das möglich oder nicht möglich – nach den Vorstellungen der Losdemokraten?
Meine Antwort darauf wäre klar: Monarchie darf jeder für sich fordern und sich daher einer Monarchie unterwerfen. Aber er kann nicht per Mehrheitsentscheid andere, die das nicht wollen, unter diese Herrschaftsform zwingen. Weil sie damit anderen ihren Willen aufzwingen würden, ohne dass es einen fairen Aushandlungsprozess gab, der eine – zum Beispiel nur vorübergehende – Zustimmung nötig machen würde.
Nehmen wir mal nur die Frage, wer eigentlich in die Losgruppe gehört. Das ist im Programm der Partei Losdemokratie nicht definiert. Da meine Frage danach zum Eklat geführt hat, bleibt vermutlich gemäß der bisherigen Praxis nur: irgendwie alle. Denn zum einen könnten alle irgendwie betroffen sein, zum anderen – so wird oft in der Szene argumentiert – weil ja gerade der Blick von außen, von Nicht-Betroffenen, hilfreich sein kann.
Ich stimme völlig zu, dass dieser Außenblick mindestens wertvoll ist. Aber damit ist ja noch nichts gesagt über die Machtverteilung.
Gehen wir vom derzeit populären Bürgerratsmodell aus, noch mehr aber von der älteren und genauer definierten Form Planungszelle, dann wären Menschen mit dem Außenblick die Ratgeber, Experten, wie auch immer man sie nennen möchte. Sie geben ihre Gedanken zum Besten, werfen Fragen auf, berichten von ihren Erfahrungen oder Forschungsergebnissen oder was auch immer sie einzubringen haben. Alles gut und wichtig.
Aber sie sind dann nicht diejenigen, die entscheiden. Sonst sind wir eben bei der Expertokratie, der alten Idee gerade von Philosophen vertreten, dass die Schlausten für alle zu entscheiden haben.
Und so läuft es ja auch in unserer realen Demokratie. Auch wenn die Ober-Entscheider sich vielleicht nicht selbst als „die Schlausten“ bezeichnen, so läuft doch alles strikt hierarchisch: Ein Bundesminister hat immer mehr Bedeutung als ein Landesminister, ein Landesminister mehr als ein Landrat, ein Landrat mehr als ein Bürgermeister und so weiter.
In diesem realen Szenario sind wir Bürger – außerhalb von Wahlen und vielleicht mal sehr deutlich zu vernehmenden Protesten – unbedeutend. Wir kommen eben allenfalls mal mit der „Außensicht“ vor, so als 3-Minuten-Side-Kick in einer Talk-Show, wenn dann auch mal der „normale Bürger“ ganz kurz was sagen darf, bevor die erlauchten Herrschaften weiterdiskutieren.
Ich finde es also keine Nebensächlichkeit zu klären, wer in einer Losdemokratie, die ich wählen soll oder für deren Partei ich meine Unterstützerunterschrift leisten soll, wer in einer solchen Losdemokratie über was das Sagen haben soll.
Derzeit werden die Grenzen in erster Linie geographisch gezogen. Ansonsten mag es darum gehen, ab welchem Alter Menschen ausgeloste werden und ob sie Staatsbürger sein müssen.
Aber bei der geographischen Grenze gibt es kaum Diskussionen. Auch die Losdemokratiepartei – abgekürzt LOP – erkennt in ihrem Grundsatzprogramm wie eben zitiert diese geografischen Grenzen an.
Über den Bau eines Windrads entscheidet im Bürgerentscheid die Bürgerschaft der jeweiligen Kommune. Es gibt Dinge, die in Bundesländern per Volksentscheid geklärt werden können. Auf Bundesebene haben wir bekanntlich keinen Volksentscheid, sehen wir von den Ausnahmefällen ab, die Grenzen eines Bundeslandes verändern zu wollen (Artikel 29 GG) oder – vielleicht noch, aber da wird es juristisch höchst kompliziert – die Verfassung in Gänze zu ändern (Artikel 146 GG).
Dabei ist es doch kein philosophisches oder politik-theoretisches Hirngespinst, den Einwand zu erheben, von einer kommunalen Entscheidung könnten auch Menschen außerhalb dieser Kommune betroffen sein.
Und auch Deutschland liegt nicht alleine auf diesem Globus. Wer den bundesweiten Volksentscheid fordert, müsste sich schon auch mit der Frage beschäftigen, wie die Interessen derer berücksichtigt werden, die außerhalb Deutschlands leben und nicht abstimmen dürfen, von der Entscheidung aber betroffen sein werden, und zwar in der Form, dass sie in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden, ohne dass mit ihnen darüber verhandelt wurde .
Das gilt natürlich genauso für die derzeitige parlamentarische Demokratie, aber die ist hier jetzt nicht Thema.
Im Gespräch mit Ibrahim habe ich unter anderem das Beispiel der Wehrpflicht versucht zu diskutieren. Die gibt es natürlich in Deutschland bereits, sie ist derzeit in Artikel 12a GG geregelt und seit 1968, als der entsprechende Artikel eingefügt wurde, mehrfach geändert worden. Im viel gelobten Bonner Grundgesetz gab es diesen Artikel 12a nicht, wie man leicht schon am angehängten Buchstaben sehen kann.
Stellen wir uns also vor, es gäbe diese Bestimmung noch nicht und sie sollte nun demokratisch neu eingeführt werden. Dabei geht es letztlich um das Wichtigste überhaupt: nämlich das Leben. Das eigene, aber ggf. auch das von anderen, von Mitbürgern ebenso wie von den als Gegner bezeichneten Menschen.
Wie sollte nun über die Einführung einer solchen allgemeinen Wehrpflicht demokratisch verhandelt werden?
Ich schlage für jeden solchen Aushandlungsprozess sechs Grundfragen vor, die zusammengefasst lauten:
Wer will was von wem wofür wie warum?
Abgekürzt „VW7„, weil die Wörter in dieser Fragekette eben einmal mit V und siebenmal mit W beginnen.
Und diese sechs Grundfragen haben überhaupt nichts mit Philosophie zu tun. Es geht um eine Verfahrenstechnik, so wie das deutsche Zivilrecht prüft:
„Wer will was von wem woraus?“
Keine Philosophie, keine Politik-Theorie, sondern Rechtspraxis und damit ein Kern demokratischer Entscheidungsfindung.
Gehen wir meine Fragen also mal an diesem Beispiel Wehrpflicht bzw. Kriegsdienst ein wenig durch:
Zunächst müssen sich die bekennen, die überhaupt etwas fordern. Der Einwand, wer denn hier definiere, wer zu dieser Gruppe gehören soll, ist völlig obsolet. Es sind eben diejenigen, die etwas fordern, von anderen etwas wollen. Das müssen auch längst nicht alle sein, die diese Wünsche hegen. Es würde ein einziger genügen – also heute wäre es vermutlich ein Politiker, der eine Forderung aufstellt.
Es ist die Aufgabe derer, die von anderen etwas wollen, die andere Menschen in ihrer Handlungsfreiheit beschränken wollen, sich zusammenzutun und zu artikulieren. Alle Einwände gegen diesen ersten Schritt halte ich für sehr hypothetisch. Denn sie unterstellen, es könnte berechtigte Interessen geben, die aber aus unerfindlichen Gründen von niemandem artikuliert werden.
Wie gesagt: es genügt ja ein einziger Mensch! Wer im derzeit wieder heftig diskutierten Sexualstrafrecht etwas ändern möchte, der brauchte dann nur einen einzigen, der das auch so sieht und entsprechende Forderungen erhebt, soweit derjenige selbst es nicht machen kann oder mag. Wenn selbst das nicht machbar ist, haben wir wohl kein relevantes Problem.
(Wohlgemerkt, ich gehe immer von einer aleatorisch-demokratischen Gesellschaft aus, die nicht bereits durch irgendwelche Repressionen von Herrschern oder sonstigen Mächten an ihrer Teilhabe am Aushandlungsprozess als ganze Gesellschaft gehindert ist.
Wir brauchen also erstmal diejenigen, die den Kriegsdienst fordern. Sie sind die Antwort auf die Frage: Wer? Anonym geht das nicht, für die Aushandlung brauche ich Menschen, die verhandeln, die diskutieren, beraten, überzeugen und sich überzeugen lassen.
Als nächstes müssen diese Menschen, die Forderungen stellen und in die Freiheit anderer eingreifen wollen, sagen, was sie überhaupt wollen – eigentlich logisch. Aber was bedeutet Wehrpflicht? Kadavergehorsam im Friedens- wie im Kriegsfall? Ohne Ausweichmöglichkeit in den Krieg geschickt zu werden? Wer ordnet diesen Krieg an? Wem sollen die Verpflichteten unterstehen, gibt es irgendwelche Rahmenbedingungen dafür?
All das müsste benennen, wer eine noch nicht vorhandene Wehrpflicht fordert. Es genügte dann nicht das Schlagwort „Wehrpflicht“, unter dem später die Verwaltung versteht, was sie will, sondern es muss genau benannt werden: was wird gefordert, mit was soll in die Freiheit anderer eingegriffen werden, zu was sollen sie verpflichtet werden, was soll ihnen vorgeschrieben oder verboten sein?
Die dritte Frage lautet dann: Von wem wird etwas gefordert? Jetzt kommt Butter bei die Fische. Wer genau soll betroffen sein? Alle „jungen Männern“, wie es dann so oft in der Presse heißt? Sollen alle 18- bis 30-jährigen oder alle bis 60 oder sonst was betroffen sein? Geht es nur um männliche Staatsbürger (wie nach derzeitigem Recht) oder um alle Einwohner?
(Dieser Teil klingt für manche vielleicht albern, aber die allermeisten Bestimmungen in diesem Land gelten für alle Menschen, bei der Wehrpflicht ist es anders, wofür man sicher Gründe benennen kann).
Nun fragen wir nach dem „Wofür„, also dem Zweck. Wehrpflicht wird kaum ein Selbstzweck sein können. Das „Wofür“ wird bisher irgendwie mit Friedenssicherung erklärt, von der dann alle etwas haben sollen. Das ist als Ziel okay, aber für weitreichende Eingriffe in die Freiheit doch viel zu schwammig.
In der realen Welt sehen wir, dass da immer viel Interpretationsspielraum besteht, den die jeweils Herrschenden für sich nutzen, sich dabei aber stets auf eine gültige weil demokratisch getroffene Entscheidung stützten.
In Wahrheit ist natürlich wenig klar. Von vielen Problemen bekommen wir nichts mit, weil es erstmal irgendwie „unter der Hand“ gehandelt wird. Denn die Bundesrepublik Deutschland hat diesen „Ernstfall“ zum Glück noch nicht erleben müssen – war und ist aber dennoch in zahlreiche Kriege verwickelt. Den jeweiligen Zweck sollen interessierte Bürger derzeit den tagesaktuellen Nachrichten entnehmen.
Reichlich absurd. Denn jeder müsste ja wissen, wofür was auf ihn oder andere zukommt, wenn Fall X eintritt.
Aber – Seitenbemerkung – dann wird immer gerne von Krise gesprochen, in der eben alles bisher Gewohnte nicht mehr gelten soll. Was natürlich gerade bei einer Armee völlig absurd ist: Denn was will man mit Krise verbinden, wenn nicht den Einsatz des Militärs, wo und wie auch immer? Deshalb muss die Frage nach dem Wofür exakt beantwortet sein, bevor man überhaupt mit dem Aushandeln beginnen kann.
Die wichtigste Frage ist aber vielleicht die nach dem Wie?
Denn hier geht es nicht darum, welche Zwangsmittel jemand einsetzen möchte – das gehört bereits zum „Was“, sondern welche Gegenleistung der Forderungssteller den Betroffenen bietet. Wenn ich demokratisch in die Freiheit eines anderen eingreifen möchte, braucht es immer den Deal – denn anderenfalls übe ich einfach nur Macht aus, herrsche über einen anderen, weil ich eben stärker bin, es machen kann.
Also: Wie will ich irgendwen – derzeit junge deutsche Männer – zum Wehrdienst verpflichten, mit der Möglichkeit, auch aktiv werden zu müssen und dabei auf Geheiß anderer zu töten und selbst zu sterben? Die Antwort auf das Wie ist eben nicht „mit Zwang“, „mit einem Gesetz“ – das ist, ich sag’s nochmal – ein Teil der Antwort auf die Was-Frage (irgendjemand will eben die Pflicht zum Kriegsdienst). Sondern beim Wie geht es um die Gegenleistung.
Da ich hier ja keine Entscheidung vorgeben will und kann: Es ist zu benennen, was die Forderungs-Steller den von ihrer Forderung Betroffenen anbieten wollen, damit sie dem Deal zustimmen können und ggf. auch zustimmen müssen. „Du musst, weil wir es so entschieden haben“ ist keine Antwort auf die Frage nach dem Wie? Es ist simple Herrschaft. Alltag, aber undemokratisch bis ekelig.
Also wie sieht die Antwort auf das Wie aus? Ich weiß es leider nicht, weil ich es der gegenwärtigen Debatte um die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht nicht entnehmen konnte. Mir klang das alles nur nach: wir können das halt verlangen – wobei eben offen bleibt, wer dieses „Wir“ ist. Und es gibt einen Wehrsold, also eine Bezahlung. Das könnte aber etwas zu wenig sein, um eine Zustimmung derjenigen zu bekommen, die verpflichtet werden sollen, die also gegen ihren Willen etwas tun sollen.
Es war einige Wochen lang die Idee im Raum, Wehrpflichtige auszulosen, weil man nicht alle jungen Männer in der Bundeswehr unterbringen kann, sich allerdings auch womöglich zu wenig Freiwillige finden. In einem Beitrag für Telepolis habe ich seinerzeit das Verfahren als grundsätzlich demokratisch gerecht kommentiert.
Allerdings fehlte eben noch die Antwort auf die Wie-Frage. Wie soll die große Gruppe, aus der gelost werden soll, zur Zustimmung gebracht werden? Da wird es unter anderem um einen Interessensausgleich gehen zwischen denen, die dann tatsächlich ausgelost werden – mit potentiell tödlichem Ausgang – und denen, die vom Los verschont wurden.
Bleibt die letzte Frage: Warum? Als Ergänzung zur Antwort auf die Frage nach dem Wofür muss hier dargelegt werden, dass es keine Alternative gibt bzw. dass es die beste aller denkbaren Möglichkeiten ist, um den legitimen Zweck – das Wofür – zu erreichen. Warum sind die Forderung, ihre Adressierung und der angebotene Ausgleich gerechtfertigt?
In der Wehrpflicht-Debatte lautet dabei eine Position in etwa: „Wir haben früher unser Vaterland für dich verteidigt, nun musst du es eben für uns tun“.
Ganz abgesehen davon, dass jeder, der heute verpflichtet werden sollte, sagen könnte: „Ich habe das nie von euch verlangt“- Es ist ein bitterer Witz an dieser Argumentation, dass sie für die meisten der heutigen Forderungssteller gar nicht zutrifft!
Als die Militarisierungsdebatte in Deutschland im Februar 2022 mit der Rede zur „Zeitenwende“ von Bundeskanzler Olaf Scholz startete und die Corona-Debatten etwas ablöste, war im damaligen Kabinett niemand, der im entsprechenden Alter als Wehrpflichtiger eingezogen worden war. Die Frauen unterlagen damals wie heute nicht der Wehrpflicht, und Christian Lindner als einziger Ex-Bundi hatte zunächst verweigert, wohl um besser seinen wirtschaftlichen Interessen nachgehen zu können, ging aber später als Gesinnungswandler freiwillig und bezahlt doch noch zur Bundeswehr.
Mit diesem Argument von einer Art Generationenvertrag, in den man schon qua Geburt eingeschlossen ist, konnte also gerade niemand aus der Regierung kommen.
Es soll ja hier kein Ergebnis stehen, kann es auch gar nicht, denn dazu braucht es ja erst die Aushandlung – ich möchte nur andeuten, was in einem solchen demokratischen Aushandlungsprozess alles vorkommen müsste.
Kommen wir zurück auf meine zentrale Frage, wer in eine solche Aushandlung einbezogen werden muss, wer also betroffen ist.
Dazu wird gerne der Einwand erhoben, das ließe sich gar nicht klar abgrenzen. Es sei grundsätzlich naiv oder ein unsoziales Verständnis von Freiheit zu meinen, man könnte die Betroffenen klar benennen. Denn im Sozialgefüge gebe es eben viele Wechselwirkungen. Von einer vermeintlich ganz persönlichen Entscheidung, die jemand nur für sich treffe, seien doch fast immer zwangsläufig auch andere Menschen betroffen.
Das stimmt. Es ist aber kein Argument gegen die von mir vorgeschlagene Fragekette, aus der sich meines Erachtens eben deutlich ergibt, wer betroffen ist und daher mit verhandeln darf, in aleatorischen Verfahren also in den Lostopf gehört, aus dem dann Stellvertreter für die Beratungen gezogen werden, weil es zu viele Betroffene sind, als dass sie alle sinnvollerweise mit verhandeln könnten.
Von der Verpflichtung zum Kriegsdienst ist natürlich nicht nur der jeweilige Soldat betroffen, so wie von der möglichen Verweigerung nicht nur der jeweilige KDV-ler.
Da gibt es z.B. eine Familie.
Wenn also jemand zum Kriegsdienst verpflichtet wird und tatsächlich in den Krieg ziehen muss, dann sind davon natürlich auch andere betroffen. Wird derjenige erschossen, finden das die Angehörigen vielleicht nicht gut. Vielleicht finden sie es aber auch notwendig.
Umgekehrt: entzieht sich jemand dem Kriegsdienst, können Angehörige sagen, dadurch seien sie selbst in ihrer Sicherheit gefährdet – z.B. weil sie selbst zu alt oder jung sind, um den Job zu machen.
Da kann man sich viele Konstellationen denken. Und es ist auch sinnvoll, das mal an so einem konkreten Thema zu diskutieren. Aber dann braucht es am Ende eine grundsätzlich tragfähige Lösung, keine Entscheidung für den Einzelfall.
Wollen Eltern oder Kinder, dass jemand zum Kriegsdienst verpflichtet wird, sind sie bereits in der „Wer“-Gruppe vertreten, gehören also schon zu den Forderungsstellern, sind also berücksichtigt.
Wollen Eltern oder Kinder hingegen nicht, dass ihr Sohn oder Vater dem Kriegsdienst unterworfen wird, dann haben wir eine völlig neue Forderung nach Eingriff in die Freiheit anderer und müssen unsere VW7-Fragen neu durchgehen.
Denn dann geht es ja plötzlich darum, wie weit jemand – hier der Wehrpflichtige – über sein Leben selbst bestimmen darf und wie weit er die Interessen anderer, wohl vor allem der Angehörigen, zu berücksichtigen hat. Das hat gar nichts mehr mit der Frage nach Wehrpflicht zu tun, auch wenn sie sich manchen Menschen genau in diesem Zusammenhang vielleicht erstmals stellen (so nach dem Motto: „meine Söhne geb‘ ich nicht“). Sie betrifft unzählige Bereiche: von der Wahl des Wohnorts („Du kannst und doch hier nicht alleine lassen“) bis hin zum Suizid („Wir müssen dann mit dem Verlust leben“).
An diesem Beispiel zeigt sich auch sehr schön, dass demokratisch immer vom Speziellen zum Allgemeinen ausgehandelt werden muss. Wo immer eine neue Detailfrage auftaucht, braucht es keine neue Spezialregelung, sondern es muss geklärt werden, wo der grundlegende Konflikt liegt, was grundsätzlich auszuhandeln ist. Spezialfragen sind immer nur Symptome.
Aber weil wir das nicht machen, erscheint jederzeit alles möglich, es gibt keinerlei Gewissheit, wie irgendetwas entschieden werden wird.
Weil eben Verschiedenstes in einen Topf geschmissen wird.
Da kommt eine Kommune, die gerne bei sich das Kreiswehrersatzamt als Musterungsort reaktiviert sehen möchte, weil sie sich davon ein paar Arbeitsplätze und etwas Konsum der Musterungs-Pflichtigen verspricht. Da wollen irgendwelche Organisationen gerne wieder auf Zivis zugreifen können. Irgendwer hat Ideen, was Wehrpflichtige alles für die zivile Gesellschaft tun könnten und so weiter und so fort.
Alles interessant, muss alles ausgehandelt werden. Aber eben im jeweils richtigen Rahmen, nämlich: Zwischen Forderungsstellern und davon Betroffenen. All solche Aspekte haben überhaupt nichts mit der Beispielfrage nach der Wehrpflicht zu tun.
Die öffentliche Kakophonie entsteht regelmäßig, weil verschiedenste Ansprüche in einen Topf geworfen werden und dann alles durcheinander läuft. Wer hingegen diese VW7-Fragen – Wer will was von wem wofür wie warum – durchgeht, wird Klarheit bekommen.
Deshalb gehe ich übrigens auch davon aus, dass in einer Losdemokratie keineswegs dauerhaft ständig Bürger miteinander beraten und entscheiden müssten: Wer Probleme systematisch angeht und sich daher vom Speziellen zum Allgemeinen auf Regelungen verständigt, der hat eben irgendwann mal das allermeiste geklärt.
Es ist ständig die Rede davon, es jage derzeit eine Krise die andere. Nun, das ist zum einen gar nichts Besonderes. Jede Politik zu jeder Zeit meinte immer, gerade Krisen bewältigen zu müssen, es hat noch keine Regierung verlautbart, sie sei arbeitslos, weil alles gut laufe, einfach seinen Gang gehe.
Natürlich wird es immer mal wieder neue Fragen geben, werden Dinge zu entscheiden sein, für die es dann geloste Bürgerversammlungen braucht. Aber nicht in der Schlagzahl und mit der Vehemenz, wie sie uns durch den Politikjournalismus heute vermittelt wird, wo man ja zum Eindruck kommen kann: es ist gar nichts klar, nichts vernünftig geregelt, überall nur Baustellen, permanente Einzelfallentscheidungen, alles ist möglich, niemand weiß, was uns morgen als nächstes vorgesetzt werden wird. Selbst grundlegendste Dinge wie Rente oder Sozialversicherung sind ja ständig und aktuell wieder besonders in der Diskussion. Warum?
Nicht weil es irgendeine Krise gibt, eine Naturkatastrophe über uns hereingebrochen ist – nein, einfach, weil die Grundfragen nie geklärt wurden.
Wer will was von wem wofür wie warum – einmal zur Rente, zur Kranken- oder Pflegeversicherung vernünftig ausgehandelt, dann sind die Themen erledigt.
Eines unserer großen Probleme in öffentlichen Debatten ist ja gerade, dass man anhand eines Spezialfalls Entscheidungen treffen will, anstatt die Grundsatzfragen fürs Zusammenleben zu klären. Deshalb kann man jeden Tag von irgendwelchen neuen Verbotsforderungen lesen, von Ideen für neue Steuern, für neue Dokumentationspflichten etc.
Und deshalb sind im Ergebnis ganz viele Entscheidungen reine Willkür, im besten Falle noch getragen von einer Mehrheit, die sich dafür ausgesprochen hat, aber ohne jede faire Aushandlung und ohne einen Blick auf die ungeklärten Grundsatzfragen.
Eine grundlegende Entscheidung zur Verwendung von Kunststoffen ist der Politik zu kompliziert. Man müsste dazu ja mal grundsätzlich über den Verbrauch endlicher Ressourcen nachdenken, über Folgeprobleme für die Allgemeinheit im Sinne letztlich der gesamten Welt, über Recycling, Microplastik und dessen Folgen und so weiter. Stattdessen werden dann eben der Plastik-Trinkhalm, das Mini-Shampoo-Fläschchen und das Ketchup-Tütchen verboten.
Ich könnte das mit jedem beliebigen Thema durchgehen, das uns in den Nachrichten begegnet.
Das lösen wir auf keinen Fall, indem einfach aus der Gesamtbevölkerung ausgeloste Bürger sich alles – oder wenigstens einiges davon – anhören und dann die weise Entscheidung treffen, mit der alle zu leben haben.
Nicht dass mich hier jemand falsch versteht, weil ich doch immer für genau diese Bürgerräte, Losbürger, Planungszellen, Citizens‘ Juries oder wie immer es jemand nennen möchte plädiere: Natürlich bin ich genau für dieses Verfahren. Aber ich betone seit rund 20 Jahren, wie wichtig die klare Fragestellung ist. Und daraus ergibt sich dann auch, an wen sich die Frage überhaupt richtet. Es ist eben nicht immer „die Allgemeinheit“. Und es kann am Ende auf keinen Fall um simple Mehrheitsentscheide gehen.
Und ja, die Ausdifferenzierung ist mir auch nicht von Anfang an klar gewesen. In meinem Buch „Demokratie für Deutschland“ von 2013 habe ich die Fragekette „Wer will was von wem wofür wie warum?“ noch nicht durchdekliniert.
Aber seitdem habe ich halt weitere Prozesse aktiv mitgestaltet oder passiv-beobachtend begleitet, mit vielen Akteuren in der Szene diskutiert, Fachveröffentlichungen dazu verfolgt. Und dabei ist mir eben immer klarer geworden, dass hier ein wesentlicher Punkt bisher nicht klar ist, dass er schlicht übergangen wird.
Wer will etwas – und vom wem will dieser Wer genau Was? Das ist der notwendige Einstieg in jede politische Debatte. Und diese beiden Fragen entscheiden, wer überhaupt miteinander zu verhandeln hat. Denn alle anderen sind da raus, haben auch in einer Losdemokratie an dieser Stelle keinen Platz.
Im Privaten leuchtet das jedem ein: Der Besuch in meinem Haus kann zwar sagen, dass die Wand mal wieder neu gestrichen werden müsste oder ich weniger häufig den Grill anschmeißen sollte. Aber zu entscheiden haben das meine Gäste nicht.
Wenn jemand sein Haus neu streichen möchte, dann mag man darüber sprechen können, ob die Nachbarschaft irgendwie in die Entscheidung einbezogen werden sollte, also: sie Anspruchsteller sein kann – weil sie das Haus vermutlich sogar mehr anschauen muss als dessen Bewohner.
Aber kaum jemand käme hoffentlich auf die Idee, dass irgendwelche per Zufall bestimmten Bürger aus ganz Deutschland darüber zu entscheiden haben, welche Farbe die Hausfassade nun bekommen soll.
Nach der von mir vorgeschlagenen Fragenformel dürfte natürlich trotzdem jeder im Land sich melden und fordern, die Farbe des Hauses im von ihm weit entfernten Dorf X vorschreiben zu wollen. Aber er wird dafür nur wenige Unterstützer finden, die sich hinter dem „Wer“ versammeln, er oder sie werden schon beim „wofür“ Probleme bekommen, spätestens aber am „Wie“ scheitern – denn vermutlich werden sie sich nicht an den Kosten beteiligen wollen oder sonst irgendeinen überzeugenden Ausgleich anbieten dafür, dass der Hausbesitzer nicht in der von ihm gewünschten Farbe streichen darf. Und bei der Antwort nach dem „Warum“ dürfte es dann richtig abenteuerlich werden, also sprich: ich sehe da keinerlei Chance für eine faire Aushandlung, außer ein verrückter Millionär will Macht verspüren und kauft sich Leute, die auf seine Wünsche nach Freiheitseinschränkungen eingehen wollen. Also das wäre dann hier sowas wie Hausfarben-Prostitution.
Also nochmal: Als Anspruchsteller genügt eine einzelne Person – das ist so niederschwellig wie es überhaupt nur sein könnte. Keine Petition ist notwendig, kein Parteitagsbeschluss, nichts.
So läuft das ja übrigens auch bisher. Da fordert ein Oppositionspolitiker in einem Zeitungsinterview irgendwas oder der Bundeskanzler haut mal wieder aufs Pult und meint, was jetzt endlich mal gemacht oder unterlassen werden müsste.
Nur dass diese Forderung-Steller nie direkt in die Verhandlung eintreten mit denen, von denen sie etwas wollen, geschweige denn, dass sie ihnen irgendetwas anbieten würden, also das „Wie“ benennen würden. Sie fordern einfach – und haben im Zweifelsfall auch die Macht, diese Forderung in geltendes Recht umzusetzen.
Wenn sich für ein Anliegen nicht ein einziger Mensch findet, der es in einen Aushandlungsprozess einbringen will, dann ist es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kein Anliegen, mit dem sich ein größerer Teil der Gesellschaft beschäftigen müsste, so dass wir Losdemokratie dafür brauchen.
Dann ist wohl eher im Kleinen etwas auszuhandeln, in der Familie, mit den Nachbarn, Arbeitskollegen, wo auch immer. Dafür ist dann aber hoffentlich noch jeder selbst zuständig – ein Gedanke, der nach meiner Beobachtung gelegentlich etwas zu kurz kommt, weil man gerne jedes persönliche Problem, jeden Wunsch sozialisieren möchte: sollen bitte irgendwelche Menschen sich drum kümmern, mir etwas ermöglichen, mein Leben schöner machen. Darum kann man eben seine Verwandten, Bekannte und Freunde bitten – aber das ist kein Job für die Allgemeinheit.
Aber auch rein praktisch: bei einem so kleinen Kreis von Betroffenen gibt es halt nichts auszulosen, da müssen sich einfach alle zusammensetzen.
Der Kreis der Betroffenen, die in aleatorischer Demokratie als Verhandlungspartner zu berücksichtigen sind, kann hingegen sehr groß sein, es können auch tatsächlich alle Bürger oder Einwohner sein – aber der Kreis lässt sich dennoch immer sehr genau bestimmen, aus der Antwort auf das „Von wem“? Aus diesem großen Kreis von Betroffenen wird dann gelost. Und ebenso muss aus dem Kreis der Anspruchsteller gelost werden, wenn er entsprechend groß ist. Wie man die Vertreter dieser beiden Gruppen dann miteinander aushandeln lässt, will ich heute nicht erörtern, das ist ein eigenes spannendes Thema für den Podcast.
Mit einer Frage können viele weitere auftreten, die aber eben dann auch getrennt zu beraten sind, die nämlich jeweils auf ihren Grundkonflikt zurückgeführt werden müssen, der dann zu bearbeiten ist.
Es geht nicht um die völlig irre Philosophen-Idee, eine irgendwie definierte beste Entscheidung für alle zu treffen. Es geht darum, dass jeder sein Ding machen kann, aber sobald man in die Handlungsmöglichkeiten anderer in einer Weise eingreifen möchte, die über das normale Zusammenleben hinausgehen, dann muss man eben verhandeln. Nicht abstimmen, nicht wählen, sondern verhandeln, argumentieren, etwas anbieten, überzeugen – oder einsehen, dass es mit dem bisher Angebotenen nicht klappt.
Ich will das Beispiel mit der Wehrpflicht nicht weiter vertiefen, aber noch andeuten, falls da jemand einen Argumentationsfehler sehen will: Natürlich führt die Frage nach Wehrpflicht ebenfalls zu einer viel grundlegenderen, nämlich: unter welchen Bedingungen können überhaupt andere Menschen über mein Leben verfügen? Auch das ist mit den VW7-Fragen zu klären.
Es gibt natürlich noch viele weitere Fragen zu den konkreten aleatorischen Verfahren. Etwa: Wann ist ein Deal so gut, dass er objektiv zustimmungspflichtig wird, ein Betroffener also nicht aus purem Trotz etwas blockieren kann. Wie einigen sich Betroffene auf einen akzeptablen Deal – wird dann am Ende doch einfach abgestimmt oder muss das anders laufen?
Ich hoffe, dass ich in Zukunft Gesprächspartner für solche Fragen finden werde. Aber für heute soll das mal genügen.
Denn auf dieses Format „Solo-Talk“ stehe ich eben nicht so, Gespräche können viel ergiebiger sein.
Deshalb hätte ich eben viel lieber die hier aufgeworfenen Fragen mit Ardalan Ibrahim diskutiert, aber dazu sind wir gar nicht gekommen und das, was wir bis dahin in etwa 75 Minuten besprochen haben, darf ich hier nicht veröffentlichen.
Interessierte, z.B. aus der Losdemokratie-Partei, können natürlich bei Herrn Ibrahim die Gesprächsaufzeichnung anfragen, ich habe für meinen Part darin keinerlei Problem mit einer Veröffentlichung, erst recht also nicht mit einer Weitergabe im kleinen Kreis besonders Interessierter.
Die Arbeit der Losdemokratiepartei werde ich hier sicherlich weiter verfolgen, vielleicht ergibt sich ja mal ein Gespräch mit einem anderen Parteivertreter. Vielleicht rekurriere ich aber auch mal auf das, was an anderer Stelle gesagt wird. So war kürzlich der Berliner Landesvorsitzende Jochen Krattenmacher bei Bastian Barucker im Interview, das in nächster Zeit veröffentlicht werden soll, darauf bin ich sehr gespannt.
Wenn Sie als Zuhörer Widerspruch haben, Fragen, andere Gedanken zu dem, was ich jetzt notgedrungen hier alleine erörtern musste: schreiben Sie mir bitte! Ich bin für jede Kritik offen, und vielleicht unterhalten wir uns dann auch mal bei ?Macht:Los! darüber.
Damit schließe ich für heute, bedanke mich fürs Zuhören, werbe noch dafür, meinen Newsletter unter aleatorische-demokratie.de zu bestellen oder auf den ein oder anderen Link in den Shownotes zu klicken und verbleibe mit besten Grüßen
Ihr Timo Rieg
